Gut versorgt sein

Optimal und ganz nach Maß

Wir kümmern uns, wenn's nötig ist

Gut versorgt sein

Pflege - so viel, wie Sie benötigen

Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hausinternen Pflegedienste übernehmen gern alle Pflegemaßnahmen, die individuell notwendig sind - 24 Stunden am Tag.

Die Pflegedienste im Haus sind Vertragspartner der gesetzlichen Pflege. Die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten und Therapeuten sind selbstverständlich.

Das Verständnis für unsere Bewohner, die innere Wärme, die Güte und Ehrlichkeit sowie die Bereitschaft zur Hilfe, zum Dienen und Zuhören zeichnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus - sie werden ganz sicher auch Ihr Vertrauen gewinnen.

Eine alte Dame

Pflegebedarf

Kostenberatung

Wenn sich ein künftiger Pflegebedarf abzeichnet, berät und informiert Sie der Pflegedienst gern über die verschiedenen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen.

Im weiteren Verlauf wird nach einer von den Pflegefachkräften durchgeführten Kostenberatung ein auf Sie abgestimmter Kostenvoranschlag mit den gewünschten Dienstleistungen erstellt.

Im Anschluss daran werden die Pflegeleistungen bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt. Die Hilfestellung dabei ist uns selbstverständlich.

Über Pflegegrade

Definitionen

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheitlichten ,,Entlastungsbeitrag" von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen .

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von
316 Euro bei der Pflege durch Angehörige,
689 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
545 Euro bei der Pflege durch Angehörige,
1.298 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
728 Euro bei Pflege durch Angehörigen,
1.612 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 5 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
901 Euro bei Pflege durch Angehörigen,
1.995 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stand Juli 2018