Pflegebedarf
Kostenberatung
Wenn sich ein künftiger Pflegebedarf abzeichnet, berät und informiert Sie der Pflegedienst gern über die verschiedenen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen.
Im weiteren Verlauf wird nach einer von den Pflegefachkräften durchgeführten Kostenberatung ein auf Sie abgestimmter Kostenvoranschlag mit den gewünschten Dienstleistungen erstellt.
Im Anschluss daran werden die Pflegeleistungen bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt. Die Hilfestellung dabei ist uns selbstverständlich.
Über Pflegegrade
Definitionen
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheitlichten ,,Entlastungsbeitrag" von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen .
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von
316 Euro bei der Pflege durch Angehörige,
689 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
545 Euro bei der Pflege durch Angehörige,
1.298 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
728 Euro bei Pflege durch Angehörigen,
1.612 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 5 haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von
901 Euro bei Pflege durch Angehörigen,
1.995 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stand Juli 2018